Teilnahmebedingungen für das Sammelsystem „Sammeldrache“

Die Interzero Product Cycle GmbH sammelt und bereitet gebrauchte Smartphones und leere Druckerpatronen auf. Als eines der größten europäischen Sammelsysteme für Druckerpatronen und zertifizierter Profi im IT-Remarketing sind wir seit Jahren ein verlässlicher Partner namhafter internationaler Unternehmen.

Wir haben bereits 15.000 aktive Sammelstellen

Für die Sammlung von Druckerpatronen

  1. Alle Schulen und Kindergärten können sich zur Teilnahme an der Aktion „der Sammeldrache“ anmelden.
  2. Die Anmeldung zur Teilnahme als Sponsor steht jeder natürlichen und juristischen Person mit Ausnahme von Privathaushalten und Verbrauchern offen.
  3. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme obliegt der Interzero Product Cycle GmbH.
  4. Die Anmeldung zur Teilnahme ist über das auf der Internetseite www.sammeldrache.de zur Verfügung gestellte Formular möglich.
  1. Die nach Bestätigung der Teilnahme kostenlos zur Verfügung gestellten Sammelboxen sind ausschließlich zum Sammeln von wiederverwendbaren Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern vorgesehen.
  2. Auf der Homepage www.sammeldrache.de befindet sich eine aktuelle Modulliste der vermarktungsfähigen Kartuschen.
  3. Ordnungsgemäß befüllte Sammelboxen und deren Inhalt sind Eigentum der Interzero Product Cycle GmbH.
  1. Die Abholung und Lieferung von Sammelboxen ist kostenlos.
  2. Aus logistischen Gründen werden die Boxen nicht an private Adressen ausgeliefert oder von Privatadressen abgeholt.
  3. Die Lieferung und Abholung muss online über www.shop.sammeldrache.de abgewickelt werden. Für den Online-Auftrag ist eine Anmeldung notwendig. Hierfür einfach E-Mail-Adresse und Kennwort
    unter Login in die entsprechenden Felder eintragen und auf SENDEN klicken.
  1. Für jedes eingesendete, wiederverwendbare Modul erhalten die Einrichtungen einen Punkt, der ihrem Punktekonto gutgeschrieben wird.
  2. Die Punkte eines gesamten Jahres werden gesammelt und sind im Admin-Bereich einzusehen. Nach Auswertung des Sammelwettbewerbs zum Stichtag 31.12. werden die Punkte automatisch auf 0 gesetzt.
  3. Auf der Homepage www.sammeldrache.de befindet sich eine aktuelle Modulliste der vermarktungsfähigen Kartuschen.
  1. Um das „Sammeldrache-Portal“ uneingeschränkt nutzen zu können, sind folgende Zustimmungen im Rahmen der Registrierung nötig: Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten über Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer von Interzero für die Dauer seiner Nutzung des Sammeldrache-Systems gespeichert werden. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die oben genannten Daten zwischen den Interzero-Gesellschaften sowie im Falle der Vermittlung über die Internet-Plattform Schulengel.de auch zwischen dem Kooperationspartner InPhorms GmbH zum Zwecke der Durchführung des Sammelprojekts weitergegeben werden. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt; sie dienen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Sammeldrache-Systems.
    Eine Übermittlung von Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
  2. Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung an unsere Dienstleister weitergeben. Sie werden selbstverständlich ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
    verarbeitet und gespeichert. Nähere Hinweise zum Datenschutz sind unter
    http://www.interzero.de/rechtliches/datenschutz/ abrufbar. 

 Die Interzero Product Cycle GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Sammelaktion „der Sammeldrache“ auszuschließen (z.B. aufgrund der Sammelqualität).

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit diese Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes ausdrücklich regeln, gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interzero Product Cycle GmbH.

Für die Sammlung von Smartphones

Die Interzero Product Cycle GmbH (folgend IPC) bietet über das Onlineportal www.shop.sammeldrache.de die Möglichkeit an, an der Sammlung von gebrauchten Smartphones teilzunehmen. Die gebrauchten und noch funktionierenden Smartphones können über die Sammelmöglichkeit einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Die IPC nimmt solche Smartphones und bereitet sie in zertifizierten Anlagen auf und stellt sie zum Kauf in ihrem Online- Shop ein.

Für jede volle Smartphone-Box erhalten die Einrichtungen Punkte für den jährlichen Sammelwettbewerb.

Sammelpartner kann jede juristische Person (GmbH, oHG, AG, Verein, Verband, Stiftung, etc.) oder auch jede natürliche Person werden. Auch öffentlich-rechtliche Institutionen, wie Schulen, Kindergärten, etc. können Sammelpartner werden.

Wer Sammelpartner werden möchte, kann sich auf der Sammeldrache-Website registrieren und eine Sammelbox aufstellen.

Smartphone-Spender (im folgenden Spender genannt) sind die Beteiligten, die ihr gebrauchtes und funktionierendes Smartphone in die Sammelbox einlegen.

Berechtigte zum Sammeln von gebrauchten Smartphones

Die IPC ist Sammelberechtigte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).

Die IPC wird den bestmöglichen Verwertungsansatz für jedes einzelne Smartphone wählen.

Wer stellt die Smartphones zur Verfügung?

Jeder Bürger, Mitarbeiter, Freund, Bekannter kann sein Smartphone durch Einlegen in die Sammelbox spenden und schont so die Umwelt und trägt zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen bei.

Die Teilnahme an einer Sammelaktion erfordert folgende Regeln, die der Sammelpartner einhalten muss.

Es sollen ausschließlich Smartphones gesammelt werden, die noch funktionieren.
Das Smartphone erfüllt die folgenden Anforderungen:

  • Geräte müssen ein Display größer als 115mm Diagonal vorweisen und sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Die Smartphones lassen sich einschalten.
  • Der Akku muss fest im Gerät verbaut und funktionsfähig sein. Der Akku darf nicht lose in die Box geworfen werden, muss unbeschädigt und darf nicht aufgebläht sein.
  • Das Display weist keine sichtbaren Schäden auf. Beim eingeschalteten Smartphone ist ein Bild erkennbar.
  • Die SIM-Karte muss aus dem Gerät entnommen werden.
  • Geräte- und sonstige Sperren sollten aufgehoben sein.
  • Alle Daten des Spenders werden vor dem Einwurf in die Sammelbox gelöscht.

Der Sammelpartner und die IPC werden über die Teilnahme an einer Sammelaktion durch Bestellen einer Sammelbox Vertragspartner.

Der Sammelpartner wickelt die gesamte Teilnahme an einer Sammlung von Smartphones über die Webseite www.shop.sammeldrache.de (Siehe unten Punkt 5 der Teilnahmebedingungen) ab. Bei der Bestellung von Sammelboxen kann der Sammelpartner maximal 5 Sammelboxen gleichzeitig bestellen. Der Sammelpartner ist angehalten, die Box(en) zeitnah, also spätestens innerhalb von 6 Monaten, soweit sich mindestens ein Smartphone in der / den Sammelbox(en) befindet, wieder von der IPC abholen zu lassen.

  • Der Sammelpartner stellt die Sammelbox bei sich so auf, dass diese Sammelbox von einer verantwortlichen Person im Blick behalten werden kann und nicht der Witterung ausgesetzt ist, wie starkem Sonnenschein, Regen oder Schnee.
  • Der Sammelpartner stellt sicher, dass die Sammelbox zu keinem Zeitpunkt entwendet werden oder geöffnet werden kann oder wird.
  • Die Verwendungs- und Versandhinweisen auf der Sammelbox soll von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden.
  • Soweit der Sammelpartner die Sammelaktion bewerben möchte, weist er darauf hin, dass SIM- und Speicherkarten zu entfernen sowie persönliche Daten zu löschen sind. Ebenso sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine losen Akkus in die Sammelbox eingeworfen werden dürfen.
  • Der Sammelpartner wird die gelieferte(n) Sammelbox(en) weder bekleben noch beschriften.
  • Soweit der Sammelpartner Änderungen bei der Aufschrift der Sammelboxen wünscht, hat er dies mit der IPC schriftlich abzustimmen.
  • Der Sammelpartner ist Vertreter von IPC in Bezug auf die Verschaffung des Eigentums an den in die Sammelbox eingelegten Smartphones. Der Sammelpartner nimmt vom Spender das Eigentum für die IPC entgegen.
  • Der Sammelpartner bestellt über die Webseite www.shop.sammeldrache.de die Abholung der gefüllten Sammelbox. Er gibt auf der Webseite alle erforderlichen Informationen für die Abholung ein und verpackt die Sammelbox gemäß den Angaben auf der Webseite.
  • IPC beauftragt das Transportunternehmen die Sammelbox binnen 5-10 Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten an der Sammelstelle abzuholen. Erforderliche Gefahrgutaufkleber oder sonstige Informationen bringt das Transportunternehmen mit.
  • Der Sammelpartner wird die vom Transportdienstleister ausgestellte Quittung drei Monate aufbewahren und bei Bedarf an IPC senden.
  • Zur Teilnahme an der Sammelaktion muss sich der Sammelpartner auf der Webseite www.shop.sammeldrache.de registrieren. Bei der Registrierung sind folgende Nutzerdaten vom Sammelpartner einzugeben:
    1. Firma (vollständige Bezeichnung mit Registernummer und Registergericht)
    2. Vor- und Zuname des Ansprechpartners
    3. Mailadresse
    4. Telefonnummer
    5. Postanschrift für eventuelle Kommunikation
    6. Anschrift Aufstellort der Sammelbox
  • Während des Registrierungsprozesses kann der Sammelpartner auswählen, ob er sich als Schule, Kindergarten oder als Sponsorunternehmen registriert.
  • Der Sammelpartner kann jederzeit Änderungen an den Benutzerdaten vornehmen. Er wird dies unverzüglich veranlassen, sobald bei ihm eine Änderung eintritt.
  • Der Sammelpartner kann über das Portal mit seinen Zugangsdaten ein Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox einsehen.
  • Der Sammelpartner räumt der IPC das Recht ein, die Teilnahme am Sammelsystem der ausgewählten Einrichtung durch Weitergabe des Namens und der Postanschrift zu berichten.
  • Der Sammelpartner wird die hier vereinbarten Teilnahmebedingungen einhalten.
  • Bei der Nutzung der Webseite wird der Sammelpartner keine Software einsetzen, die zu einem Schaden an der Webseite führt.
  • Die Inhalte des Portals sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von IPC oder der Kooperationspartner, insbesondere der angeschlossenen Sammelsysteme bleiben diesen vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals ist untersagt. Soweit das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, ist der Sammelpartner im Vorfeld verpflichtet, IPC hierüber zu informieren und die vorherige schriftliche Zustimmung von IPC einzuholen.

Sobald die vom Sammelpartner gesammelten und zurückgesandten Smartphones von IPC erfasst wurden, stellt IPC dem Sammelpartner eine Umweltschutzurkunde des Fraunhofer Instituts über die Stoffstrom- und Carboneinsparungen für die Teilnahme an der Aktion aus und übersendet sie an die auf der Webseite genannte E-Mail-Adresse.

Für die IPC ist es selbstverständlich, dass die Pflichten nach der DSGVO in allen Prozessen eingehalten werden. Es gelten die auf der Webseite einsehbaren Datenschutzerläuterungen. IPC gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Sammelpartners nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

  • Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesem Vertrag getroffener spezieller Regelungen gelten in den Fällen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien die Haftungsbestimmungen der nachfolgenden Absätze.
  • Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, haftet die IPC wie folgt:
    1. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    2. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch IPC ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    3. Soweit IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben;
    4. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag;
  • Soweit nicht ein Fall des b. aa. -dd vorliegt, haftet IPC im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsmäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000.00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000.00 beträgt

Eine weitergehende Haftung der IPC ist ausgeschlossen.

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht und gelten mit der nächsten Bestellung als vereinbart.
  • Nebenabreden sind nicht getroffen.
  • Auf diese Teilnahmebedingungen ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Sammelpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam vereinbart worden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.